Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliches
Abrechnung im Club-System seit 1997
Mitgliedschaft individuell und flexibel!
Jede Woche Mitgliedschaft hat einen Wert von zur Zeit € 12,25--. Da man sich nicht auf eine bestimmte Anzahl von Wochen festzulegen braucht, wird bis zu dem Zeitpunkt, an dem gekündigt wird, monatlich ein Abschlag auf den Mitgliedsbeitrag von zur Zeit € 35,-- berechnet. Als Mitglied kann man zu jedem beliebigen Wochentag kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage nach Bekanntgabe, Datum des Poststempels oder des Emaileingangs. Eine Abschlagszahlung im Rahmen eines laufenden Vertrags dient dazu, jeweils die offenen Beträge, die am ältesten sind, auszugleichen. Dadurch kann sich lediglich im laufenden Kalenderjahr ein offener Posten ergeben. Während der laufenden Mitgliedschaft kann auf Wunsch des Teilnehmers oder der Tanzschule eine Zwischenabrechnung erstellt werden.
Bedingt durch die Wahlmöglichkeiten wird jeweils der Montag der laufenden Woche als Stichtag zur Berechnung verwendet. Fällt der Ablauf der Frist in die laufende Woche, wird die Woche insgesamt berechnet, wie auch bei Anmeldung in der laufenden Woche die gesamte Woche berechnet wird. Im Fall einer Kündigung werden die bis dahin angefallenen Wochen (abzüglich evtl. Unterbrechungen) pro Person im/in Kalenderjahr/en errechnet und mit den Monatsabschlägen verglichen. Ein eventueller Restbetrag wird dann in Rechnung gestellt oder als Guthaben ausgezahlt.
Wenn man das Tanzvergnügen unterbricht, dann genügt es, wenn man 30 Tage vorher schriftlich über die Unterbrechungswoche/n informiert. Die vollständig gefehlte/n Unterbrechungswoche/n wird/werden nicht berechnet. Eine Mitgliedschaftsunterbrechung ist keine Kündigung. Wenn man nach oder während der Unterbrechung kündigt, tritt automatisch die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist in Kraft. Die Mitgliedschaftsunterbrechung endet mit Eingang der Kündigung.
Wenn man das Tanzvergnügen unterbricht, dann genügt es, wenn man 30 Tage vorher schriftlich über die Unterbrechungswoche/n informiert. Die vollständig gefehlte/n Unterbrechungswoche/n wird/werden nicht berechnet. Eine Mitgliedschaftsunterbrechung ist keine Kündigung. Wenn man nach oder während der Unterbrechung kündigt, tritt automatisch die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist in Kraft. Die Mitgliedschaftsunterbrechung endet mit Eingang der Kündigung.
Beispiel einer Abrechnung
Mitgliedschaft mit Ferienzeiten und Mitgiedschaftsunterbrechung
Die Mitgliedschaft beginnt während eines laufenden Kalenderjahrs. Zu diesem Zeitpunkt hat man noch die Möglichkeit, an xxx Wochen das Angebot wahrzunehmen. Eine Tanzwoche kostet in diesem Beispiel 11,25 € (Wochenwert). Man zahlt monatlich einen Abschlagsbetrag von 35,00 €. Im laufenden Jahr gibt es noch xxx Ferienwochen und Sie hatten eine Mitgliedschaftsunterbrechung von xxx Wochen. Im Falle einer Kündigung oder einer Zwischenabrechnung wird pro Person ein Kontoauszug erstellt. Auf dem Kontoauszug wird für jedes abgeschlossene sowie für das laufende Kalenderjahr angezeigt, wie viele Tanzwochen zum Zeitpunkt der Erstellung möglich gewesen sind und wie viel Mitgliedsbeitrag dadurch entstehen würde. Forderungen sind in roter Schrift und Beträge zu Ihren Gunsten in grüner Schrift dargestellt. Die monatlichen Abschlagszahlungen, Zwischenabrechnungen und die Mitgliedschaftsunterbrechung werden daher als Gutschrift in grüner Schrift dargestellt.
Wenn man sehen möchte, wie eine Abrechnung aussieht, wie die Tanzwochen (Wochenwerte), die Mitgliedschaftsunterbrechung und die Ferienzeiten mit den Abschlagszahlungen verrechnet werden, bitte auf das Wort Kontoauszug klicken ,um sich das Beispiel anzusehen. Sollte es darüber hinaus zu den Abrechnungsmodalitäten noch Fragen geben, können diese am besten in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.
SEPA - Zahlungsverkehr
Auf Drucksachen und Kontoauszügen identifiziert sich Tanzschule Weber im Creativ Haus mit folgender Gläubiger-Identifikationsnummer:
DE08ZZZ00000043378 Diese Nummer ist vergeben durch die Deutsche Bundesbank.
Kontoführendes Institut ist Kreissparkasse Halle/Westf.
IBAN : DE64 4805 1580 0001 0097 94
SWIFT-BIC: WELADED1HAW
Wenn nicht anders vereinbart, werden fällige Lastschriften zum 1. Werktag jeden Monats abgebucht. Im Rahmen der Anmeldung bei Tanzschule Weber im Creativ Haus wird für den Zahlungsverkehr eine Mandatsreferenz-Nr. pro Person vergeben, die so schnell wie möglich mitgeteilt wird. Zur Identifizierung des bzw. eines Zahlungsvorgangs findet man dann auf dem Kontoauszug die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz-Nr. pro Person.
S E P A - Lastschrift - Mandat
Ermächtigung für Tanzschule Weber mit der Gläubiger-Identifikationsnummer DE08ZZZ00000043378, Zahlungen vom Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist man das Kreditinstitut an, die von Tanzschule Weber auf Ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Rechtzeitig vor dem ersten Einzug der Lastschrift wird Tanzschule Weber die Mandatsreferenznummer bekannt geben. Wenn IBAN und/oder SWIFT-BIC noch nicht bekannt sind, kann man sie auf dem Kontoauszug die Angaben nachlesen.
Hinweis:
Man kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Auch wenn sich die Zahlungsart damit zwangsläufig ändert, ist die Zahlungsverpflichtung davon noch nicht berührt und muss gegebenenfalls noch geklärt werden. Ein Gespräch vor der Veranlassung einer Rücklastschrift vermeidet Kosten und Verstimmungen. Bei monatlich gleichbleibenden Zahlungen wird der Betrag zum ersten Werktag des laufenden Monats abgebucht. Sollten andere Zahlungsgründe zu diesem Mandat entstehen, wird in jedem Fall separat schriftlich mitgeteilt werden, wann die Abbuchung erfolgt. Alle Anmeldungen und sonstigen Abrechnungen werden einheitlich pro Person vorgenommen, auch bei Ehepaaren oder Lebenspartnerschaften mit gleicher Bankverbindung.