Mitgliedschaftsunterbrechung bei Tanzschule Weber
Tanzkurse
Das Service-Angebot zum Sparen
Es kann immer mal einen Grund geben, dass man sein Hobby nicht so konsequent ausführen kann, wie man es wahrscheinlich am liebsten möchte. Wenn Du eine Fehlzeit hast, gibt es die Möglichkeit der Mitgliedschaftsunterbrechung, um bei den Beiträgen etwas zu sparen. Alle Mitgliedschaftsunterbrechungen werden einzeln pro Person bearbeitet, da nicht alle Tanzpaare mit einander verpartnert sind. So ist es möglich, das jemand zur Überbrückung der Unterbrechung mit einer anderen Person dabei bleiben kann.
- Für die Jahresplanung nutzt Du bitte unseren Kalender als PDF zum Download. Bitte hier klicken!
- Gemäß der AGB kündigst Du die Mitgliedschaftsunterbrechung bitte 30 Tage vor Beginn an. Unterbrechungen gelten nur für vollständig gefehlte Wochen.
- Für Ferienwochen der Tanzschule brauchst Du keine Unterbrechung eintragen, da diese automatisch nicht berechnet werden.
Eine Mitgliedschaftsunterbrechung ist keine Kündigung. Wenn Du nach oder während der Unterbrechung kündigen möchtest, tritt automatisch die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von 30 Tagen in Kraft. Wenn Du die AGB noch einmal lesen möchtest klicke bitte hier.
Mitgliedschaftsunterbrechungen funktionieren nur wochenweise!